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Teilzeitmitarbeiter

Sie können mit der Software auch die Abwesenheiten und den Urlaub von Mitarbeitern verwalten, die in Teilzeit arbeiten. Dabei beachten Sie bitte folgende Informationen:

Viele Unternehmen rechnen den Urlaubsanspruch auf Basis der Arbeitszeit um und gewähren anteilsmäßig weniger Urlaub. Wenn ein Vollzeitmitarbeiter beispielsweise im Jahr Anspruch auf 30 Tage Urlaub hat, dann gewähren viele Unternehmen ihren Teilzeitmitarbeitern mit 50% der Arbeitszeit nur 50% des Urlaubsanspruchs, also 15 Tage. Diese Umrechnung ist aber nicht notwendig und laut dem deutschen Bundesurlaubsgesetz auch falsch.

Stattdessen gilt folgender Grundsatz:
Ein Teilzeitmitarbeiter hat grundsätzlich den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitmitarbeiter und zur Berechnung eines anteiligen Urlaubsanspruchs ist lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage relevant. Die tägliche Arbeitszeit je Wochentag darf dabei nicht berücksichtigt werden, auch nicht wenn diese unregelmäßig ist.

Dazu folgende Beispiele (Annahme: ein Vollzeitmitarbeiter hat Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche zu je 8 Stunden von Montag bis Freitag):

Fall 1) Teilzeitmitarbeiter mit 5-Tagewoche und regelmäßiger Arbeitszeit
Dieser Teilzeitmitarbeiter erhält genau wie der Vollzeitmitarbeiter ebenfalls 30 Urlaubstage im Jahr. Zwar arbeitet er nur 50% der Zeit eines Vollzeitmitarbeiters, aber mit einem Urlaubstag erhält der Teilzeitmitarbeiter auch nur halb so viel freie Zeit, so dass bei gleicher Anzahl Urlaubstage dem Teilzeitmitarbeiter gegenüber dem Vollzeitmitarbeiter kein Vorteil entsteht.

Fall 2) Teilzeitmitarbeiter mit 3-Tagewoche und regelmäßiger Arbeitszeit
Dieser Teilzeitmitarbeiter erhält 3/5 des Anspruchs eines Vollzeitmitarbeiters, da er an 3 von 5 Arbeitstage in der Woche arbeitet. Er erhält also 3 / 5 * 30 = 18 Urlaubstage. Auch hier ist es irrelevant, ob er an jedem der drei Tagen jeweils 4 Stunden arbeitet oder 6 Stunden oder eine andere Stundenzahl. Er erhält in jedem Fall 18 Urlaubstage.

Fall 3) Teilzeitmitarbeiter mit unregelmäßiger Stundenzahl an verschiedenen Wochentagen
Ob ein Teilzeitmitarbeiter an verschiedenen Wochentagen eine verschiedene Anzahl an Stunden arbeitet (beispielsweise Montags 6 h, Dienstags 3 h und Freitags 3 h) ist für die Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht relevant. Auch in diesem Fall gilt das gleiche wie oben bei Fall 2: die Anzahl Wochentage, an denen der Mitarbeiter arbeitet sind die Berechnungsgrundlage für den Urlaubsanspruch, unabhängig von der Anzahl Stunden je Wochentag.
Wenn der Teilzeitmitarbeiter beispielsweise Montags 8 h arbeitet, Dienstags nur 3 h und Freitags 5 h, erhält dieser Teilzeitmitarbeiter dennoch 3 / 5 * 30 = 18 Urlaubstage, die er nach Ermessen und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber beantragen und wahrnehmen kann. Für die Berechnung ist also nur relevant, dass er an 3 der 5 Wochenarbeitstage arbeitet - unabhängig davon, wieviele Stunden er an jedem einzelnen Tag arbeitet.

Urlaubsanspruch für Teilzeit-Mitarbeiter berechnen


Berechnen

Berechneter Urlaubsanspruch für den Teilzeit-Mitarbeiter:


Hinweis: Die Berechnung erfolgt gemäß deutschem Bundesurlaubsgesetz, jedoch ohne Gewähr. Aufgrund von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können abweichende Vorgaben gelten.

Die Angaben auf dieser Seite entsprechen den Vorgaben des deutschen Bundesurlaubsgesetzes. In anderen Ländern können abweichende Vorgaben bestehen. Ebenso kann es abweichende, individuelle Vereinbarungen in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters geben. Die Angaben auf dieser Seite sind eine Empfehlung ohne Gewähr.

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