1. Grundsatz
Der Lizenzgeber
Timebutler GmbH
Attilastraße 18
12529 Schönefeld
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Cottbus
Registernummer: HRB 18094 CB
(nachstehend nur noch "Lizenzgeber" genannt) als Hersteller und Lizenzgeber der Software zu www.timebutler.de (nachstehend nur noch "Software" genannt) räumt dem Erwerber einer gültigen Lizenz (nachstehend nur noch "Lizenznehmer" genannt) ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Software nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
2. Umfang des Nutzungsrechts
Vorbehaltlich einer anderen Bestimmung im Einzelfall ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software auf einem Server zum Abruf aus dem Intranet oder einer lokalen Netzwerk- und Serverumgebung zu installieren, bereitzustellen und zu betreiben. Vorbehaltlich einer anderen Bestimmung im Einzelfall ist der Lizenznehmer weiterhin berechtigt, den Server zum Abruf aus dem Internet bereitzustellen unter der Bedingung, die Zugangsdaten keinen Dritten als denjenigen Personen bekannt zu machen, die auch über das Intranet oder eine lokale Netzwerk- und Serverumgebung Zugriff darauf haben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten.
Die Software dient u. a. der Verwaltung von Urlaub, Abwesenheiten und Überstunden und zur Zeiterfassung von Mitarbeitern eines Unternehmens. Die Anzahl Nutzerkonten, die mit der Software verwaltet werden dürfen, ist gemäß der Lizenzgröße limitiert und darf nicht überschritten werden. Wenn über die Maximalgrenze hinausgehend weitere Nutzerkonten erstellt werden sollen, so ist zuvor der Erwerb einer entsprechenden Lizenz notwendig. Zur Anzahl Nutzerkonten werden alle erstellten Nutzerkonten eingerechnet, auch gesperrte Nutzerkonten oder Nutzerkonten von abwesenden Mitarbeitern. Das Nutzerkonto eines Mitarbeiters kann gelöscht werden, um ein Nutzerkonto für einen anderen Mitarbeiter zu erstellen, ohne die Anzahl Nutzerkonten zu erhöhen.
Der Lizenznehmer darf die erforderlichen Sicherheitskopien der Software anfertigen, ebenso Sicherheitskopien der mit der Software verbundenen Datenbanken. Das Handbuch und sonstiges von dem Lizenzgeber geliefertes Begleit- oder Schulungsmaterial zur Software darf mit Ausnahme der im deutschen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) geregelten Ausnahmen nicht kopiert oder vervielfältigt werden.
Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und alle dazugehörigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei dem Lizenzgeber.
3. Übertragung der Lizenz an Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software oder die Lizenz an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen oder zu übertragen. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software oder die Lizenz entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, weiterzugeben oder zu veräußern.
4. Einschränkung beim Nutzungsrecht
Der Lizenznehmer dar die Software nur gemäß den Vorgaben dieser Lizenzbedingungen verwenden. Es ist nicht gestattet, die Software oder Teile der Software zu kopieren, in Drittsoftware weiterzuverwenden, zu übersetzen, zurück zu entwickeln (Reverse Engineering) oder zu dekompilieren (Reverse Compiler), es sei denn, die genannten Einschränkungen werden durch geltendes Recht ausdrücklich aufgehoben. Die Software darf nicht verändert oder vollständig oder teilweise in andere Software übernommen werden.
5. Laufzeit, Kündigung aus wichtigem Grund
Die Lizenz ist, soweit keine Laufzeit vereinbart ist, zeitlich unbefristet.
Der Lizenzgeber kann die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Einschränkungen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software oder Teile der Software oder eine Bereitstellung der Software oder der Lizenz an Dritte (entgeltlich oder unentgeltlich).
6. Demo-Lizenz
Der Download oder Erwerb einer Demo-Lizenz führt nicht zum Erwerb einer Lizenz im Sinne eines urheberrechtlichen Nutzungsrechts. Der Lizenzgeber gewährt die Nutzung der Lizenz lediglich zu Testzwecken im Rahmen der für die Demoversion maßgeblichen Regelungen mit zeitlicher Begrenzung.
Die Änderung des Quellcodes und die Umgehung der technischen Einschränkungen der Demo-Version sind nicht gestattet.
7. Garantie und Haftungsbeschränkungen
Die Software wird vom Lizenzgeber auf der Grundlage des gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt, der unter www.timebutler.de kostenlos eingesehen werden kann. Der Lizenznehmer hat somit bereits vor dem Lizenzkauf die Möglichkeit, sich umfassend über den Funktionsumfang und etwaige Einschränkungen der Software zu informieren.
Die Software wird wie besehen ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber gewährt keine Garantien, weder ausdrücklich noch implizit. Dies schließt auch Garantieansprüche bezüglich der Verkaufsqualität, Verkäuflichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus, oder solche, die durch geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese.
Das Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt bei dem Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftungsverpflichtung gegenüber dem Lizenznehmer oder Dritten für indirekte, zufällige oder besondere Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung der Software verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, verlorenen oder beschädigten Daten oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste.
Davon unberührt sind Gewährleistungsansprüche für den Fall, dass der Lizenznehmer Anpassungen an der Software beim Lizenzgeber beauftragt hat und der Lizenzgeber eine modifizierte Version der Software erstellt und liefert.
Die Haftung des Lizenzgebers ist auf den Betrag beschränkt, der dem Kaufpreis der Lizenz entspricht.
8. Allgemeines
Diese Lizenzbedingungen ersetzen etwaige sonstige mündliche Absprachen oder mündliche Verträge. Änderungen an diesen Lizenzbedingungen erfordern die Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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