Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU oder auch eAttest) können Sie beispielsweise über Ihr Lohnabrechnungsprogramm abrufen. Bei dem Abruf sind zwei Dinge zu beachten:
1) Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das eAttest nur abzurufen, wenn Ihr Mitarbeiter Ihnen mitgeteilt hat, dass der Arzt eine eAU ausgestellt hat.
2) Zwischen dem Abruf der eAU bei der Krankenkasse und dem Eintreffen der eAU beim Arbeitgeber können mehrere Tage liegen.
Somit ist es sinnvoll, bei Krankheitseinträgen dem Mitarbeiter die Angabe zu ermöglichen, ob der Arzt ein eAttest ausgestellt hat. Der Personalabteilung sollte es ermöglicht werden zu hinterlegen, ob das eAttest bereits angefragt wurde. Und schließlich sollte gespeichert werden, dass das eAttest dem Arbeitgeber vorliegt.
Die Information, ob das eAttest beim Arbeitgeber vorliegt, ist bei allen Krankheitseinträgen bereits automatisch vorhanden. Lesen Sie hier, wie Sie den
Attest-Status bei einem Krankheitseintrag ändern.
Die anderen beiden Informationen können Sie über das Feature der
Zusatzfelder im Timebutler hinzufügen. Sie können für jeden Abwesenheitstyp beliebige Zusatzfelder festlegen. Erstellen Sie also für den Abwesenheitstyp Krankheit ein oder mehrere Zusatzfelder, beispielsweise wie folgt:
- "eAttest vom Arzt ausgestellt", Typ: ja/nein-Auswahl, wird vom Mitarbeiter eingetragen
- "eAttest bei der Krankenkasse angefragt", Typ: ja/nein-Auswahl, wird vom Admin/Personalabteilung eingetragen
Lesen Sie hier, wie Sie die
Zusatzfelder einrichten.