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FAQ: Zusatzinformationen für die eAU

Du kannst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU, auch eAttest) zum Beispiel über dein Lohnabrechnungsprogramm abrufen. Beim Abruf beachtest du zwei Dinge:

1) Als Arbeitgeber:in bist du gesetzlich verpflichtet, das eAttest nur abzurufen, wenn dir Mitarbeitende gemeldet haben, dass die Arztpraxis eine eAU ausgestellt hat.

2) Zwischen deinem Abruf der eAU bei der Krankenkasse und dem Eingehen der eAU bei dir können mehrere Tage liegen.

Darum ist es sinnvoll, Mitarbeitenden bei Krankheitseinträgen die Angabe zu ermöglichen, ob die Arztpraxis ein eAttest ausgestellt hat. Die Personalabteilung sollte hinterlegen können, ob sie das eAttest bereits angefragt hat. Und schließlich solltest du speichern, dass das eAttest bei den Arbeitgebenden vorliegt.

Die Info, ob das eAttest bei den Arbeitgebenden vorliegt, ist bei allen Krankheitseinträgen bereits automatisch vorhanden. Hier erfährst du, wie du den Attest-Status bei einem Krankheitseintrag änderst.

Die beiden anderen Infos fügst du über das Feature der Zusatzfelder in Timebutler hinzu. Du kannst für jeden Abwesenheitstyp beliebige Zusatzfelder festlegen. Erstelle also für den Abwesenheitstyp Krankheit ein oder mehrere Zusatzfelder, zum Beispiel so:

  • “eAttest von der Arztpraxis ausgestellt”, Typ: ja/nein-Auswahl, tragen Mitarbeitende ein
  • “eAttest bei der Krankenkasse angefragt”, Typ: ja/nein-Auswahl, trägt Admin/Personalabteilung ein

Hier erfährst du, wie du die Zusatzfelder einrichtest.

Hier erfährst du, wie du die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufst.