Für jeden Mitarbeiter kann das
Kappen von Überstunden eingestellt werden.
Beispielsweise kann festgelegt werden, dass eine bestimmte Anzahl Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Je nachdem, wie viele Überstunden der Mitarbeiter leistet, wird eine bestimmte Anzahl Überstunden gekappt, also nicht in den nächsten Monat übertragen:
- Wenn der Mitarbeiter in einem Monat nicht mehr als die eingestellte Überstundengrenze leistet, dann werden die Überstunden gekappt und keine Überstunden übertragen.
- Wenn der Mitarbeiter in einem Monat mehr als die eingestellte Überstundengrenze leistet, dann werden nur die Anzahl Überstunden oberhalb der Grenze in den nächsten Monat übertragen.
Keine Ausnahme bei negativem Überstundenstand
Wenn ein Mitarbeiter in einen Monat mit einem negativen Überstundenstand startet, dann wird das Kappen der Überstunden im nächsten Monat dennoch angewendet.
Ein Beispiel:Ein Mitarbeiter hat eine Kappung von bis zu 5 Überstunden je Monat eingestellt. Der Mitarbeiter hat zum Ende April einen negativen Überstundenstand von -3 Stunden. Wenn der Mitarbeiter im Mai 4 Überstunden erarbeitet, dann wird er zum Ende Mai
nicht ein Überstundenstand von 1 h haben, sondern weiterhin ein Stand von -3 Stunden.
Der Grund dafür lautet: mit der Kappung ist festgelegt, dass je Monat bis zu 5 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und nur darüber hinaus gehende Überstunden angerechnet werden. Deswegen werden die 4 geleisteten Überstunden im Mai gekappt und 0 Stunden werden angerechnet.
Damit der Mitarbeiter die 3 Minusstunden ausgleichen kann, muss er in einem Monat 8 Überstunden leisten: die ersten 5 Überstunden werden gekappt und 3 Überstunden werden angerechnet.
Korrekte Vorgehensweise
Diese Berechnung erscheint auf den ersten Blick möglicherweise falsch oder nicht sinnvoll. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch die richtige Vorgehensweise: Für den Mitarbeiter ist beispielsweise im Arbeitsvertrag vereinbart, dass mit seinem Monatsgehalt die 40h-Woche abgegolten ist und ebenso bis zu 5 Überstunden je Monat. Anders gesagt: mit dem Gehalt zahlt das Unternehmen eine Leistungsspanne von 40 je Woche plus 0 bis 5 Überstunden je Monat aus. Die 5 Überstunden sind also mit dem Gehalt abgegolten.
Wenn diese 5 Überstunden im Falle eines negativen Überstundenstandes ausnahmsweise doch angerechnet werden würden, dann wären die 5 Überstunden zum einen mit dem Gehalt abgegolten und dennoch zusätzlich als Überstunden verbucht. Die Überstunden würden also fälschlicherweise doppelt angerechnet werden.
Mehr noch:
Ein Mitarbeiter könnte es schaffen, durch geschickte, abwechselnde Mehr- und Minder-Arbeit nie mehr als die Untergrenze von nur 40 h zu leisten, aber dennoch immer einen Stand von 0 Überstunden im Arbeitszeitkonto zu haben. In einem Monat arbeitet er 5 Stunden zu wenig, im nächsten Monat leistet er 5 Überstunden, usw.