Sobald eine
Pausenregelung aktiviert wurde ist, prüft Timebutler, ob die Vorgaben aus der Pausenregelung eingehalten wurden.
Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitszeiteintrag über die
Stempeluhr oder das
Zeiterfassungsterminal aufzeichnet oder über das
Eingabeformular einträgt, prüft Timebutler die Eingaben auf die Einhaltung der Vorgaben aus der Pausenregelung. Wenn die Vorgaben nicht erfüllt wurden, also die Mindestpausen bei der Arbeitszeit/Anwesenheitszeit nicht eingehalten wurden oder die maximale tägliche Arbeitszeit überschritten wurde, wird die Pausenregelung angewendet.
Je nach Einstellung zur
Wahlmöglchkeit bei der Pausenregelung wird die Anpassung automatisch vorgenommen, vom Mitarbeiter die Bestätigung zur Anpassung eingeholt oder dem Mitarbeiter die Wahlmöglichkeit geboten, die Anpassung v
orzunehmen oder abzulehnen.
Berechnung der Vorgaben
Timebutler berücksichtigt bei der Berechnung der Arbeitszeit alle Arbeitszeiteinträge des Kalendertages. Wenn ein Mitarbeiter also beispielsweise einen Arbeitszeiteintrag über 4 h eingibt, dann einen Arbeitszeiteintrag über 2 h und einen weiteren über 2,5 h, dann ergibt sich eine gesamte Arbeitszeit für den Tag von 8,5 h. Es wird dann also die Mindestpause angewendet, die für die Arbeitszeit ab 8,5 h gilt.
Ebenso werden die Pausen addiert: wenn bei den drei Arbeitszeiteinträgen 15 Minuten Pause, 0 Minuten Pause und 10 Minuten Pause eingetragen wurden, dann ergeben sich in Summe 25 Minuten Pause. Wenn die Mindestpause 30 Minuten beträgt, dann ergänzt Timebutler die Pause um 5 Minuten.
Fehler bei den Pausenregelungen
Hier erfahren Sie mehr zu vermeintlichen
Fehlern bei den Pausenregelungen.
Meldung bei Verletzung der Pausenregelungen
Meldung in der Stempeluhr, wenn die Vorgaben aus der Pausenregelung nicht eingehalten wurden:Meldung beim Speichern eines Arbeitszeiteintrages, wenn die Vorgaben aus der Pausenregelung nicht eingehalten wurden: