Wenn ein Mitarbeiter Überstundenabbau eingibt, dann kann er die Anzahl Überstunden angeben, die abgebaut werden sollen. Es ist ein häufiger "Denkfehler", dass sich diese Stunden aus dem Überstundenabbau-Antrag auf das Arbeitszeitkonto auswirken müssten. Das ist aber nicht so, weil dann die Stunden doppelt abgezogen werden würden.
Beispiel
Ein Mitarbeiter hat für einen Mittwoch 8 h Soll-Arbeitszeit eingetragen. Er entscheidet sich, Überstunden abzubauen und gibt einen Überstundenabbau über 8 h für einen Mittwoch ein, der auch genehmigt wird. Am Freitag ruft er sein Arbeitszeitkonto auf.
1) Wenn der Überstundenabbau abgezogen werden würde (was absichtlich nicht der Fall ist):Für den Mittwoch würde Timebutler 8 h Soll-Arbeitszeit ermitteln. Der Mitarbeiter hat 0 h Arbeitszeit eingetragen (da er ja nicht gearbeitet hat). Somit ergibt sich ein Saldo von -8 h. Nun wird auch noch der Überstundenabbau über 8 h abgezogen. Timebutler würde also ein Saldo von -16 h berechnen.
2) Wenn der Überstundenabbau im Arbeitszeitkonto ignoriert wird (so ist es eingestellt):Für den Mittwoch würde Timebutler 8 h Soll-Arbeitszeit ermitteln. Der Mitarbeiter hat 0 h Arbeitszeit eingetragen (da er ja nicht gearbeitet hat). Somit ergibt sich ein Saldo von -8 h. Der Überstundenabbau wird dabei ignoriert, er hat keinen Einfluss auf die Berechnung.
Das heißt also:
Durch die Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Zeit ergibt sich automatisch das Saldo und automatisch der Abzug von 8 h. Da der Mitarbeiter an dem Mittwoch keine Arbeitszeit eingibt, folgt daraus automatisch der Abzug.
Der Überstundenabbau dient somit nur zur Information und hat auch den Zweck, den freien Tag beim Vorgesetzten zu beantragen und genehmigt zu bekommen. Der Mitarbeiter könnte auch ohne Überstundenabbau an dem Mittwoch nicht arbeiten und es würden ebenso 8 h Überstundenabbau im Arbeitszeitkonto abgezogen werden.