Sie können einstellen, ob die Mitarbeiter Überstunden eingeben können und diese sofort im Überstundenkonto eingerechnet werden oder ob Überstundeneinträge zunächst vom Vorgesetzten genehmigt werden müssen.
Auch für andere Abwesenheitstypen kann eingestellt werden, ob diese genehmigungspflichtig sind oder nicht, beispielsweise für Homeoffice oder Dienstreise. Um also Überstunden als genehmigungspflichtig einzustellen, gilt die gleiche Vorgehensweise wie bei allen anderen Abwsenheitstypen. Lesen Sie hier, wie Sie
Überstunden als genehmigungspflichtig festlegen.
Nicht für die Zeiterfassung gültigBeachten Sie bitte, dass die hier beschriebene Genehmigungspflicht von Überstunden nur für das
Überstundenfeature gilt, nicht für das
Zeiterfassungsfeature. Im Zeiterfassungsfeature geben die Mitarbeiter die Arbeitszeiten vollständig ein und Timebutler berechnet die Überstunden automatisch, so dass die Mitarbeiter keine Überstundeneinträge eingeben.