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Mitarbeitende in Teilzeit und Urlaubsanspruch

Mit Timebutler verwaltest du auch Abwesenheiten und Urlaub von Mitarbeitenden, die in Teilzeit arbeiten. Bitte beachte dazu Folgendes:

Viele Unternehmen rechnen den Urlaubsanspruch anhand der Arbeitszeit um und gewähren anteilig weniger Urlaub. Hat eine vollzeitbeschäftigte Person zum Beispiel 30 Urlaubstage pro Jahr, geben viele Unternehmen Mitarbeitenden in Teilzeit mit 50% Arbeitszeit nur 50% Urlaubsanspruch, also 15 Tage. Diese Umrechnung ist aber nicht nötig und nach deutschem Bundesurlaubsgesetz auch falsch.

Stattdessen gilt:
Mitarbeitende in Teilzeit haben grundsätzlich den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeit-Mitarbeitende. Für die Berechnung eines anteiligen Urlaubsanspruchs zählt nur, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die tägliche Stundenanzahl je Wochentag spielt keine Rolle – auch nicht, wenn sie unregelmäßig ist.

Dazu ein paar Beispiele (Annahme: Vollzeit-Mitarbeitende haben bei einer 5-Tagewoche mit je 8 Stunden von Montag bis Freitag Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr):

Fall 1) Teilzeit-Mitarbeitende mit 5-Tagewoche und regelmäßiger Arbeitszeit

Teilzeit-Mitarbeitende erhalten hier – genau wie Vollzeit-Mitarbeitende – ebenfalls 30 Urlaubstage pro Jahr. Zwar arbeiten sie nur 50% der Zeit von Vollzeit-Mitarbeitenden, aber ein Urlaubstag bringt dann auch nur halb so viel freie Zeit. Bei gleicher Anzahl Urlaubstage entsteht ihnen gegenüber Vollzeit-Mitarbeitenden also kein Vorteil.

Fall 2) Teilzeit-Mitarbeitende mit 3-Tagewoche und regelmäßiger Arbeitszeit

Teilzeit-Mitarbeitende erhalten 3/5 des Anspruchs von Vollzeit-Mitarbeitenden, weil sie an 3 von 5 Arbeitstagen pro Woche arbeiten. Das sind 3 / 5 x 30 = 18 Urlaubstage. Auch hier ist es nicht relevant, ob an jedem der drei Tage je 4 Stunden, 6 Stunden oder eine andere Stundenzahl gearbeitet wird. Es bleiben in jedem Fall 18 Urlaubstage.

Fall 3) Teilzeit-Mitarbeitende mit unregelmäßiger Stundenzahl an verschiedenen Wochentagen

Auch wenn Teilzeit-Mitarbeitende an unterschiedlichen Wochentagen unterschiedliche Stundenzahlen arbeiten (zum Beispiel Montags 8 h, Dienstags 4 h und Freitags 6 h), ist das für die Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht relevant. Es gilt wie in Fall 2: Grundlage sind die Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird – unabhängig von den Stunden je Wochentag.

Wenn zum Beispiel Montags 8 h, Dienstags 4 h und Freitags 6 h gearbeitet wird, ergibt das trotzdem 3 / 5 x 30 = 18 Urlaubstage, die in Absprache mit dem Arbeitgeber beantragt und genommen werden können. Für die Berechnung zählt also nur, dass an 3 von 5 Wochenarbeitstagen gearbeitet wird – unabhängig davon, wie viele Stunden es an jedem einzelnen Tag sind.

Urlaubsanspruch für Teilzeit-Mitarbeitende berechnen


Hinweis:
Die Berechnung richtet sich nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz, jedoch ohne Gewähr. Durch Tarifverträge, Regelungen im Arbeitsvertrag oder andere Vorgaben können abweichende Regelungen gelten.