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Automatische Berechnung des Urlaubsanspruchs

Wenn ein Mitarbeitender unterjährig in das Unternehmen eintritt oder unterjährig das Unternehmen verlässt, dann hat er für das Kalenderjahr weniger Urlaubsanspruch. Ebenso ändert sich der Urlaubsanspruch bei einer Anpassung der Wochenarbeitstage beispielsweise wenn ein Mitarbeitender die Wochenarbeitstage von Montag bis Freitag auf Montag + Mittwoch + Donnerstag reduziert.

Timebutler wird den neuen Urlaubsanspruch für den Mitarbeitenden für die verschiedenen Jahre individuell berechnen und die Änderungen vorschlagen. Du kannst den neuen Urlaubsanspruch mit einem Mausklick übernehmen.

Hinweis:

Die Berechnung des neuen Urlaubsanspruchs ist komplex und anspruchsvoll. Beispielsweise kann sich für einen Mitarbeitender zu einem bestimmten Datum die Wochenarbeitstage ändern. Oder du änderst rückwirkend die Wochenarbeitstage für einen bestimmten Zeitraum und setzt das Austrittsdatum. Ebenso kann es sein, dass zwar die Wochenarbeitstage geändert werden, die Anzahl Wochenarbeitstage aber gleich bleibt (beispielsweise wenn Sie die Wochenarbeitstage von “Mo+Mi+Do” auf “Di+Mi+Fr” ändern) - in diesem Fall ist für den betroffenen Zeitraum keine Änderung am Urlaubsanspruch notwendig.

Timebutler behandelt die Sonderfälle, ermittelt alle Jahre, für die eine Änderung notwendig ist und berechnet den neuen Urlaubsanspruch. Dabei werden die Regeln zur Neuberechnung angewendet, die Sie individuell festlegen können. Überlassen Sie Timebutler die mühselige Berechnung des neuen Urlaubsanspruchs.

Zur Berechnung des neuen Urlaubsanspruchs wird der Wert “Anspruch bei einer 5-Tage-Woche” verwendet, der für jeden Mitarbeitenden individuell festgelegt werden kann.

Regeln für die Berechnung festlegen

Ein Admin kann festlegen, nach welchen Regeln der neue Urlaubsanspruch berechnet werden soll.

Keine Neuberechnung bei Massenänderung von Nutzerkonten

Wenn du die Arbeitstage für eine Vielzahl an Mitarbeitenden per Massenänderung bearbeitest, dann wird der neue Urlaubsanspruch absichtlich nicht automatisch neu berechnet. Mit dieser Änderung können hunderte verschiedene Werte betroffen sein, beispielsweise bei Änderung des Arbeitszeitmodells für 50 Mitarbeitende ab dem nächsten Monat: der Urlaubsanspruch für alle zukünftigen Jahre müsste geändert werden. Es wäre dann nicht sinnvoll möglich, die notwendigen Änderungen am Urlaubsanspruch zur Entscheidungsgrundlage vorzulegen.