Für einzelne Mitarbeitende kannst du das Kappen von Überstunden einstellen.
Zum Beispiel kannst du festlegen, dass eine bestimmte Anzahl Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Je nachdem, wie viele Überstunden die Person leistet, kappst du eine bestimmte Anzahl – sie werden also nicht in den nächsten Monat übertragen:
- Leistet die Person in einem Monat nicht mehr als die eingestellte Überstundengrenze, kappst du die Überstunden und überträgst keine.
- Leistet die Person in einem Monat mehr als die eingestellte Überstundengrenze, überträgst du nur die Stunden oberhalb der Grenze in den nächsten Monat.
Keine Ausnahme bei negativem Überstundenstand
Startet eine Person in einen Monat mit einem negativen Überstundenstand, wendest du die Kappung im nächsten Monat trotzdem an.
Ein Beispiel:
Du hast für eine Person eine Kappung von bis zu 5 Überstunden je Monat festgelegt. Zum Ende April hat die Person einen negativen Überstundenstand von -3 Stunden. Wenn die Person im Mai 4 Überstunden erarbeitet, dann hat sie zum Ende Mai nicht einen Überstundenstand von 1 h, sondern weiterhin einen Stand von -3 Stunden.
Der Grund: Mit der Kappung legst du fest, dass je Monat bis zu 5 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und nur darüber hinaus gehende Überstunden angerechnet werden. Deshalb kappst du die 4 geleisteten Überstunden im Mai und rechnest 0 Stunden an.
Damit die Person die 3 Minusstunden ausgleichen kann, muss sie in einem Monat 8 Überstunden leisten: die ersten 5 Überstunden kappst du und 3 Überstunden rechnest du an.
Korrekte Vorgehensweise
Diese Berechnung wirkt auf den ersten Blick möglicherweise falsch oder nicht sinnvoll. Bei genauerem Hinsehen ist sie jedoch die richtige Vorgehensweise: Im Arbeitsvertrag der Person ist zum Beispiel vereinbart, dass mit dem Monatsgehalt die 40h-Woche abgegolten ist – und ebenso bis zu 5 Überstunden je Monat. Anders gesagt: Mit dem Gehalt zahlt das Unternehmen eine Leistungsspanne von 40 h je Woche plus 0 bis 5 Überstunden je Monat. Die 5 Überstunden sind also mit dem Gehalt abgegolten.
Wenn du diese 5 Überstunden im Falle eines negativen Überstundenstandes ausnahmsweise doch anrechnen würdest, dann wären die 5 Überstunden zum einen mit dem Gehalt abgegolten und würden dennoch zusätzlich als Überstunden verbucht. Die Überstunden würden also fälschlicherweise doppelt angerechnet werden.
Mehr noch:
Eine Person könnte es schaffen, durch geschicktes, abwechselndes Mehr- und Minderarbeit nie mehr als die Untergrenze von nur 40 h zu leisten, aber dennoch immer einen Stand von 0 Überstunden im Arbeitszeitkonto zu haben. In einem Monat arbeitet sie 5 Stunden zu wenig, im nächsten Monat leistet sie 5 Überstunden, usw.