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Überstundenabbau wird im Arbeitszeitkonto nicht abgezogen

Wenn du Überstundenabbau einträgst, kannst du angeben, wie viele Überstunden abgebaut werden sollen. Ein häufiger “Denkfehler” ist, dass sich diese Stunden aus dem Überstundenabbau-Antrag auf das Arbeitszeitkonto auswirken müssten. Das ist nicht so, sonst würden die Stunden doppelt abgezogen.

Beispiel

Du hast für einen Mittwoch 8 h Soll-Arbeitszeit eingetragen. Du entscheidest dich, Überstunden abzubauen, gibst einen Überstundenabbau über 8 h für den Mittwoch ein und bekommst die Genehmigung. Am Freitag schaust du in dein Arbeitszeitkonto.

1) Wenn der Überstundenabbau abgezogen würde (was absichtlich nicht passiert):
Für den Mittwoch ermittelt Timebutler 8 h Soll-Arbeitszeit. Du hast 0 h Arbeitszeit eingetragen (weil du nicht gearbeitet hast). Das ergibt ein Saldo von -8 h. Würde jetzt auch noch der Überstundenabbau über 8 h abgezogen, käme Timebutler auf ein Saldo von -16 h.

2) Wenn Timebutler den Überstundenabbau im Arbeitszeitkonto ignoriert (so ist es eingestellt):
Für den Mittwoch ermittelt Timebutler 8 h Soll-Arbeitszeit. Du hast 0 h Arbeitszeit eingetragen (weil du nicht gearbeitet hast). Das ergibt ein Saldo von -8 h. Timebutler ignoriert den Überstundenabbau; er hat keinen Einfluss auf die Berechnung.

Das heißt also:

Der Vergleich von Soll- und Ist-Zeit erzeugt automatisch das Saldo – und damit den Abzug von 8 h. Da du am Mittwoch keine Arbeitszeit eingibst, ergibt sich der Abzug automatisch.

Der Überstundenabbau dient damit nur zur Information und dazu, deinen freien Tag bei deiner Führungskraft zu beantragen und genehmigen zu lassen. Du könntest auch ohne Überstundenabbau am Mittwoch nicht arbeiten, und im Arbeitszeitkonto würden genauso 8 h abgezogen.