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Ärztliches Attest hochladen

Ein ärztliches Attest bei Krankheit, das du deinem Arbeitgeber zusendest, solltest du in jedem Fall aufbewahren. In Timebutler kannst du bewusst keine digitale Kopie, zum Beispiel einen Scan des Attests, hochladen.

Das Erstellen einer Kopie und das Hochladen in Timebutler ist nicht mit der DS-GVO vereinbar. Die DS-GVO untersagt ausdrücklich die Verarbeitung von Krankheitsdaten (Artikel 9) und erlaubt nur wenige Ausnahmen. Wenn eine digitale Kopie eines ärztlichen Attests in einer Fehlzeitensoftware hochgeladen wird – auch wenn das Original in jedem Fall aufbewahrt werden muss –, ist das nur eine Bequemlichkeitsfunktion und damit kein berechtigter Ausnahmefall gemäß der DS-GVO.

Damit du nicht aus Versehen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben verstößt, erlaubt Timebutler bewusst kein Hochladen einer digitalen Attestkopie.

Das ärztliche Attest auf Papier wurde für die meisten Mitarbeitenden in Deutschland durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst.